[unix-ws] Hacker auf Solaris 2.6 System

Claus Kalle kalle at rrz.uni-koeln.de
Mon Okt 21 14:10:52 CEST 2002


Hallo,
die Strafanzeige zu stellen ist Sache des veranwortlichen
Institutsdirektors in Abstimmung mit der Rechtsabteilung der Universitaet.
Der organisatoische Aufwand fuer so etwas ist durchaus hoch bei recht
geringem zu erwartendem Ergebnis. Zudem sollte man immer den Arbeitsaufwand
fuer die Forensik im Auge behalten und mit dem erzeugten Schaden, der oft
schwer nachweisbar sein duerfte, vergleichen. In Thomas' Fall, wo der
Rechner "wenig benutzt" wurde, duerfte der Schaden gegen 0,02 EUR gehen...
...schrieb ein "gebranntes Kind"...
Mitleidende Gruesse, Claus Kalle